AGB - der Stapel GmbH
1. Allgemeines
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Werden Kostenvoranschläge auf Veranlassung des Auftraggebers erstellt, so ist diese Leistung vergütungspflichtig.
3. Aufträge
4. Preise und Zahlungen
5. Abnahme
Auftraggeber ist zur Abnahme des Kaufgegenstandes und der Werkleistung verpflichtet. Abnahmeort ist, soweit nicht die Werkleistung woanders zu erbringen ist, Sitz von STAPEL. Die Versendung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Sitz von STAPEL erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
6. Eigentumsvorbehalt
7. Pfandrecht – Verwertung
8. Gewährleistungsfrist
9. Haftung
10. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl – Salvatorische Klausel
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort Sitz von STAPEL vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtstand das für den Sitz von STAPEL örtlich oder sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, soll dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren, insbesondere auch nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
STAPEL GmbH